Bundeswehr

Dienstvorschriften

Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbstaendig mit Schwimmbewegungen. Die Grusspflicht entfaellt hierbei.

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8 Kommentare

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Dein Kommentar wird schon bald hier erscheinen.

Da steht auch ein ganz sinniger Satz drin:
Bei anbrechender Dämmerung ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen

Tom 20.10.2009, 15:26 Uhr 1

Die Passagen sind leider gestrichen, aber ich erinner mich noch dran. Die gab es wirklich!

Horst 22.11.2010, 10:45 Uhr

Ja ja... ist gestrichen, ebenso wie:
Beim Erreichen der Baumkrone hat der Soldat die Kletterbewgung selbstständig einzustellen.

Soldat 28.05.2008, 09:30 Uhr

an der spitze des baums beedet der soldat die kletterbewegungen selbstständig.

isfakt 25.01.2008, 08:06 Uhr

Ist kein Witz. Steht in der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr. Tatsache

Tiger79 21.08.2007, 17:27 Uhr

ist halt so

benjo 24.11.2006, 02:18 Uhr

ist n der tat gestrichen worden
aber ich habs bestätigt bekommen, sowas stand damals echt da drin
müsste die Zdv 3/11 gewesen sein

blubb 02.08.2009, 04:42 Uhr 2

Hey ihr Schlaumeier..... gebt doch mal eure Quelle bekannt.... mit kapitel und Ziffer... oder lieber nicht... würde ja eure Volksweisheit zerstört werden....

Soldat 28.01.2008, 12:43 Uhr 2